Diskussion:Schützenhofgasse 35

Bauamt bewilligt einen 6-geschossigen Neubau, unmittelbar angrenzend an eine 2-geschossiger Villa aus dem 19. Jhdt. Zwei ASVK-Gutachten werden dabei ignoriert. Behörde beruft sich auf den Bebauungsplan sowie ein Privatgutachten, das (u.a. laut ASVK-Stellungnahme) eindeutig als Gefälligkeitsgutachtern anzusehen ist. Status: laufend (wg. Formfehler bei Nichtigerklärung). - Laukhardt 1. Nov. 2011