Leonhardstraße 61

Österreich » Steiermark » Graz » 8010

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47° 4' 27.23" N, 15° 27' 20.27" E


aktueller Bau

Altes Bäckerhaus

Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus (ehem. Bäckerei). Der nördliche Bereich des Hauses (Hofseite) stammt im Kern aus dem 17. oder 18. Jahrhundert. Die heutige Erscheinung ist geprägt von Umbauten unter Bäckermeister Maximilian Pock (Gedenktafel); 1842 durch Franz Mansperg (Erweiterung um zwei Fensterachsen nach Osten) und 1855 durch Carl Aichinger (nach Teilabbruch Rückversetzung der Straßenfront in die Regulierungslinie und Erweiterung nach Westen). An der südwestlichen Hausecke im Obergeschoss ein Kruzifix.

Kommentare

Durch einen Bebauungsplan aus 2012 ist die Existenz dieses alten Gewerbehauses gefährdet. Hier soll eine Zufahrt zu einer Tiefgarage angelegt werden. Siehe dazu auch Leonhardstraße 69.

Laukhardt 09:48, 24. Apr. 2013 (CEST) Der nun neu aufgelegte Bebauungsplan erlaubt den Abbruch des alten Hauses. Die Begründung lautet, dass hier ist eine Trasse für den Ostgürtel freigehalten sei. Auch die Altstadtkommission hätte das an sich schützenswerte Haus in diesem Fall angeblich "geopfert". Die Bewohner von Leonhard und Geidorf sind aufgebracht, weil auch weitere Häuser davon betroffen sein würden. Faktum ist, dass die Gürtelstraße für den Kfz-Verkehr seit Jahrzehnten als gestorben gilt. Die Freihaltung ist für Fuß- und Radweg-Verbindungen gedacht. Vor einiger Zeit wurden aber Konzepte bekannt, hier Bus- oder Tramlinien zu führen. Dazu gibt es aber keinerlei öffentliche Planungsabsicht. Für einen Fuß- und Radweg würde aber die Baulücke neben dem Haus vollkommen genügen. Ein Abbruch wäre daher derzeit nicht zu vertreten! Laukhardt (Diskussion) 10:40, 4. Jun. 2014 (CEST) Die von mir eingeholten Auskünfte ergaben: 1) Die ASVK hat das Haus in Ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplan 02.12.0 als schutzwürdig befunden. 2) Ein von den Hausbesitzern (!) eingeholtes Sachverständigen-Gutachten, das die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Sanierung beweisen (und damit den Abbruch ermöglichen) sollte, wurde als nicht zutreffend zurückgewiesen. 3) Ein etwaiger konkreter Abbruchantrag würde derzeit von der ASVK daher negativ begutachtet werden. Die Darstellung in den Erläuterungen zum Bebauungsplan entbehren daher jeglicher rechtlicher Grundlage! Laukhardt (Diskussion) 14:25, 6. Jun. 2014 (CEST)

Es ist leider anders gekommen. Die Hauseigentümer haben ein neues, schlüssigeres Gutachten über die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Sanierung eingereicht, das vom Altstadt-Anwalt nicht mehr bekämpft werden konnte. Die Baubehörde hätte sich nach eigener Aussage in die Nähe des Amtsmissbrauchs begeben und musste daher einen Abbruchbescheid erlassen. Leider ist die Gesetzeslage dank diverser Investoren so "hinfällig" geworden, dass man eigentlich jedes Gebäude (und sei es noch so geschützt), auf diese Weise beseitigen kann. Jetzt nimmt also die Zerstörung entlang der für Buslinien gedachten alten "Ostgürteltrasse" ihren Lauf, denn die Stadt hat auch das Objekt am Beginn des Leonhardgürtels angekauft. Laukhardt (Diskussion) 15:00, 20. Dez. 2015 (CET)

Ende Juli 2016 wird mit dem Abbruch des Hauses begonnen, der Weg für ein Stück "Ostgürtel" ist frei ....

Laukhardt (Diskussion) 09:02, 22. Jul. 2016 (CEST)

Einzelnachweise