Diskussion:Griesgasse 48

Dieses baukünstlerisch bemerkenswerte und für die Gewerbegeschichte der Stadt Graz höchst bedeutsame Bauwerk liegt zwar in der Altstadt-Schutzzone II, steht aber nicht unter Denkmalschutz. Es wäre daher dem Bundesdenkmalamt anzuraten, das die Nordfront des Griesplatzes markant prägende Gebäude durch eine Unterschutzstellung der Nachwelt zu erhalten.

Am 19.4.2018 teilte der Landeskonservator auf unser Anfrage freundlicherweise mit, dass die Prüfung der geschichtlichen, künstlerischen und sonstigen kulturellen Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz im Gange, aber noch nicht abgeschlossen ist. Laukhardt (Diskussion) 16:06, 19. Apr. 2018 (CEST)