Lendkai 93

Österreich » Steiermark » Graz » 8020

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47° 4' 45.95" N, 15° 25' 50.38" E


Gründerzeitliches Miethaus

Dreigeschossiges sechsachsige Wohnhaus mit späthistoristischer Fassade, erbaut 1893 für Josef und Constanzia Pessl durch Baumeister Josef F. Flohr. (Nach ÖKT 1984).

Kommentare

Aus dem Bebauungsplan 04.08.1 (rechtskräftig am 5.10.2017) ist eigentlich keine Notwendigkeit für den Abbruch erkennbar. Auf S. 10 wird nämlich gesagt: "Hier bleiben die Festlegungen des bestehenden Bebauungsplanes nahezu unverändert. Es kann aufgezeigt werden, dass bis auf die Baulücken Pflanzengasse 1, Lendkai 93a und Lendkai 87 alle Liegenschaften den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen und der Bebauungsplan hier den Bestand abbildet. Im Sinne der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes wurde jedoch festgelegt: Eine Überschreitung des im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 und im § 2 der Bebauungsdichteverordnung 1993 festgesetzten Höchstwertes der Bebauungsdichte ist für die Liegenschaften Neubaugasse 52, Lendkai 87 bis 95 und Pflanzengasse 1 im Rahmen der Festlegungen des Bebauungsplanes zulässig. Damit kann ein geschlossenes Gesamtbild an den Straßen erreicht werden und können die dortig vorhandenen Baulücken gut geschlossen werden." Also wird hier abgerissen, damit die ganze Zeile - mit Schließung der Baulücke - aufgezont werden kann. Wer sich heute die dortige Situation ansieht, greift sich an den Kopf, so brutal soll hier verdichtet werden. Laukhardt (Diskussion) 22:03, 6. Mai 2021 (CEST)

Einzelnachweise