Heinrichstraße 105

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47° 4' 59.48" N, 15° 27' 18.68" E


Villa Götz

Diese Villa wurde 1930/31 von Johann Laurentschitsch (Entwurf) und Hans Jauschnig (Architekt) im Auftrag von Roderich Götz erbaut. Achleitner (Österr. Architektur im 20. Jahrhundert) schreibt dazu auf S. 406/407: "Haus Leskoschek. Laurentschitsch, einer der in der Steiermark bauenden Otto-Wagner-Schüler hat hier nur wenige Spuren hinterlassen. Dieses Haus mit dem expressiven Dreiecks-Erker hat einen schönen, einfachen Grundriß mit zwei einander kreuzenden Mittelmauern, wobei dir kürzere Kaminmauer im Verhältnis von 5:4 ausmittig liegt, was dem straßenseitig liegenden Wohnzimmer und den Schlafzimmern im ersten Stock zugute kommt." Der von Achleitner beigefügte Grundriss zeigt, dass der Dreieckserker die halbe Außenfront der Villa einnimmt - eine im weiten Umkreis nicht gekannte Besonderheit. Wie Achleitner auf den Namen Leskoschek kam, konnte nicht eruiert werden, es könnte sich um einen Druckfehler handeln.

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Wie wir soeben erfahren, ist auch diese Villa verkauft worden, und es besteht der dringende Verdacht, dass auch sie abgerissen werden soll, um einem größeren Wohnbau Platz zu machen. Wir haben deshalb das Landeskonservatorat des BDA gebeten, die Schutzwürdigkeit des Hauses zu prüfen.

Laukhardt (Diskussion) 20:35, 26. Jun. 2016 (CEST)

Eine Nachbarin, die ebenfalls das Denkmalamt um Hilfe gebeten hatte, kommentierte den erhalten Befund (BDA-60595.obj/0001-STMK/2016 so: "..ich bedanke mich für Ihre Antwort, die natürlich für mich und uns als Kämpfer gegen die Geschichts- und Gesichtlosigkeit der Stadt Graz und man kann mit guten Gewissen auch sagen, dass diese ganz Österreich betrifft, total unbefriedigend ist. Wer soll und kann in Österreich dem Einhalt gebieten? Nur das BDA. Wir Bürger kämpfen weiter – zwar auf verlorenen Posten, aber mit gutem Gewissen wenigstens etwas unternommen zu haben. Mir ging es vornehmlich um die Erhaltung der letzten Reste an Häusern in der oberen Heinrichstraße in diesem Fall besonders um die Heinrichstraße 105 „Villa Götz“ bzw. um die „Villa Neumann“, Rosenhaingasse 6-8. Das Grundstück rund um die „Villa Neumann“ wurde im Zuge des 4.0 Flächenwidmungsplanes, 1. Auflage, vom Landschaftsschutzgebiet zum Wohngebiet umgewidmet, siehe auch www.grazerbe.at., was Gefahr für die Villa bedeutet. Sie schreiben, dass die Villa Götz, Heinrichstraße 105, durch spätere Veränderungen keine für eine Unterschutzstellung ausreichende geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes aufweist. Meines Wissens nach hat sich am äußeren Erscheinungsbild nichts verändert, außer dem Zubau an der Rückseite des Hauses, welcher ja rückgebaut werden kann. Die Bauten aus den 30iger Jahren, sind selten geworden und Bauten vom Otto Wagner Schüler, Johann Laurentschitsch (Ivan Lavrencic) noch seltener. Welche Bauten von Laurentschitsch sind noch vorhanden? Laurentschitsch gehörte in den 20er und 30iger Jahren neben den anderen Otto Wagner Schülern Kerndle, Oskar Schober, Leopold Führer, Karl Wolschner zu den führenden Architekten in Kärnten. Laurentschitsch ist kein Unbekannter. Siehe auch "Moderner Stil" und "Heimisches Bauen"; darin wird erklärt, warum die Bauten in Graz, in der sogenannten Provinz, zurückhaltender waren, als in Wien und nicht in der gewohnten Ausbildung Otto Wagners. Ich bin der Meinung dass hier Kunst und Kulturgut verloren geht. Ich kenne Ihre Kriterien nicht, aber bitte überdenken Sie nocheinmal Ihre Entscheidung."

Mitte August bestätigte sich die Vermutung: der Abbruchantrag ist bereits eingereicht. Jetzt wird auch hier die Zerstörungswut ihren Lauf nehmen. Nun ist ja auch der Abbruch der Nachbar-Villa Heinrichstraße 103 ebenfalls schon beschlossen, in der Heinrichstraße 97 soll ein grässlicher Wohnkoloss entstehen, und die Besitzer der schlossartigen Villa Rosenhaingasse 6 - 8 wollen den schönen Park auch verbauen lassen (bisher Landschaftschutzgebiet!); so wird dieses ehemalige Villenviertel im Nahbereich der Universität bald nur mehr aus einigen Resten bestehen. Zwar konnte die maximale Baudichte durch Einwendungen auf 0,8 beschränkt werden (die Stadtplanung wollte 2015 noch 1,2 ermöglichen!), doch ist zu befürchten, dass im Sinne des neuen Räumlichen Leitbildes (es sieht hier "Straßenrandbebauung" vor) das Stadtbild hier noch weiter verhässlichen wird. Laukhardt (Diskussion) 15:03, 16. Aug. 2016 (CEST) Anfang November 2016 wird der Abriss vollzogen. Und dies, obwohl die Nachbarn keine Verständigung erhielten! Gilt in Graz das Baugesetz nicht mehr?

Laukhardt (Diskussion) 20:20, 9. Nov. 2016 (CET)

references

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